Berufsdermatologie

Gelegentlich kann es im Zusammenhang mit dem Beruf zu Hauterkrankungen kommen. Dies beruht entweder auf der direkten Einwirkung von chemischen oder reizenden Substanzen auf die Haut, welche sich meist als Ekzemen an den Kontaktstellen (v.a. an den Händen) zeigen. Auf der anderen Seite steht eine berufsbedingte langjährige Sonnenexposition bei sog. „Outdoorworker“ (u.a. Landwirtschaft, Straßenbau, Baugewerbe), welche im Verlauf zu weißem Hautkrebs oder seinen Vorstufen führen kann. In beiden Fällen kann in Zusammenarbeit mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern eine gezielte und effektive Behandlung entsprechend den aktuellen, wissenschaftlichen Methoden erfolgen.

Berufsbedingte Hauterkrankungen und Ekzeme (BK5101):

Abhängig von Ihrer beruflichen Tätigkeit können Sie mit einer Vielzahl an chemischen Substanzen in Kontakt kommen. Hierzu zählt aber auch das regelmäßige Händewaschen oder Handschuhtragen im Beruf, da es durch den häufigen Wasserkontakt zur Austrocknung der Haut kommen kann. Während es anfänglich nur zu Reizungen der Haut kommt, kann im Verlauf eine (schwere) Hauterkrankung daraus resultieren.

Wir beraten Sie im Rahmen des Hautarztverfahrens, der Kommunikation mit dem Betriebsarzt und des Arbeitgebers und begleiten Sie in der Therapie.

Das oberste Ziel ist hierbei, die Hautgesundheit wiederherzustellen und zu erhalten!

Berufsbedingter Hautkrebs und seine Vorstufen (BK5103):

Der Begriff „beruflich bedingter Hautkrebs“ bezieht sich auf Hautkrebs, der durch berufliche Exposition gegenüber bestimmten schädlichen Substanzen oder Umweltfaktoren verursacht wird. Das bedeutet, dass die Arbeit oder der Beruf das Risiko für die Entwicklung von Hautkrebs erhöhen kann.
Leider zeigen sich diese Hautveränderungen meist erst nach Aufgabe der beruflichen Tätigkeit. Dennoch ist ihr ehemaliger Unfallversicherungsträger hierfür Ansprechpartner und Leistungsträger!

Ursachen: Beruflich bedingter Hautkrebs entsteht oft durch langjährige oder wiederholte Exposition gegenüber schädlichen UV-Strahlen (z.B. bei Berufen im Freien wie Landwirte, Bauarbeiter, Fischer) oder durch Kontakt mit krebserregenden Substanzen wie bestimmten Chemikalien, Asbest oder Mineralölen

Arten von Hautkrebs: Bei beruflich bedingtem Hautkrebs sind vor allem das Plattenepithelkarzinom sowie seine Vorläufer, die aktinische Keratose, relevant.

Prävention: Wichtig sind Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Schutzkleidung, Sonnencreme, das Vermeiden der Mittagssonne, sowie das Tragen von Handschuhen oder Atemschutz bei chemischer Belastung.

Vorsorge und Therapie: Sofern bei Ihnen eine Berufskrankheit „BK5103“ seitens der Unfallversicherungen anerkannt wurde, erfolgt die weitere Nachsorge und Behandlung zu Lasten der Berufsgenossenschaft.

Über den jeweiligen Leistungsumfang informieren wir Sie gerne!

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