Hautkrebsvorsorge
Die häufigste Krebserkrankung des Menschen stellt der Hautkrebs dar. Dabei ist es in der Regel sehr einfach, diesen im Rahmen des Hautkrebsscreening zur entdecken und eine entsprechende Behandlung zu beginnen.
Das Hautkrebsscreening in einem zweijährlichen Abstand wird von der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 35. Lebensjahr regulär übernommen.
Möchten Sie vor dem 35. Lebensjahr oder in einem abweichenden Abstand ein Hautkrebsscreening durchführen lassen, informieren wir Sie gerne über die Kosten. Häufig können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um eine (Teil-)Erstattung zu erhalten.